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Weg zum Führerschein Kategorie  A Motorrad Fahrschule - Grundkurs Zürich.

Jetzt ein Grundkurs oder Motorrad Fahrstunden buchen.

Fahrschule und Kat. A Prüfung

Wenn Du den Motorrad Führerschein A unbeschränkt direkt machen möchtest, musst Du mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A-bis 35kw haben. Sobald Du die Prüfung bestanden hast, darfst Du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung (auch ab 35kw) führen. Wenn Du den Führerschein Motorrad Kat. A unbeschränkt erwerben willst, solltest Du das langsam und überlegt angehen. Sobald Dich Dein Motorrad Fahrlehrer fit genug für die theoretische Prüfung hält, wird er Dich dafür beim Strassenwerkehrsamt anmelden. Hast Du sie dann bestanden, darfst Du ab jetzt Fahrstunden mit einen Fahrlehrer nehmen. Dabei wird Dir nun auch das praktische Wissen über den Führerschein Motorrad Kategorie A vermittelt. Wenn du prüfungsreif bist wird Dich Dein Fahrlehrer auch zur praktischen Prüfung anmelden, die Du nun Selb sicher absolvierst und erfolgreich bestehst. Jetzt Anmelden und Gas.

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Führerschein Kat A ab 35 KW

(Mit A1)

  • Mindestalter: 2 Jahre Praxis A2

  • Nothelferkurs: NEIN

  • Lernfahrausweis : JA

  • Theorieprüfung: NEIN

  • Verkehrskunde: NEIN

  • Fahrstunden: Freiwillig

  • Prüfung: JA

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Führerschein Kat A ab 35 KW

(Ohne KAT B)

  • Mindestalter: 2 Jahre Praxis A2

  • Nothelferkurs: JA

  • Lernfahrausweis : JA

  • Theorieprüfung: JA

  • Verkehrskunde: JA

  • Fahrstunden: Freiwillig

  • Prüfung: JA

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Führerschein Kat A. ab 35 KW

(Mit KAT B)

  • Mindestalter: 2 Jahre Praxis A2

  • Nothelferkurs: NEIN

  • Lernfahrausweis : JA

  • Theorieprüfung: NEIN

  • Verkehrskunde: NEIN

  • Fahrstunden: Freiwillig

  • Prüfung: JA

Führerschein Kat A 

Wenn du 18 Jahre alt bist, hast Du auch die Möglichkeit, den Führerschein für das Motorrad Kategorie A machen zu können, allerdings gilt dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung von bis zu 35 kW . Besitzt Du nun bereits zwei Jahre Fahrpraxis in der Kat. A2, dann gilt diese Beschränkung nicht mehr. Wie bereits erwähnt, musst Du zunächst die Theorieprüfung absolvieren. Danach erhältst Du einen Lernfahrausweis, der nun vier Monate lang gültig ist. Der weitere Verlauf ist nun davon abhängig, ob Du bereits einen Ausweis der Kategorien A1, B1 oder B erhalten hast. Besitzt Du den Führerschein der Kategorie A1, musst Du nur noch an einer Grundschulung über zwölf Stunden teilnehmen und die praktische Prüfung bestehen. Solltest Du den Führerschein B, besitzen, ist eine Grundschulung von zwölf Stunden und im Anschluss die praktische Prüfung erforderlich. Solltest Du noch gar keinen Führerschein besitzen, musst Du neben der zwölfstündigen Grundschulung ebenfalls einen weiteren Kurs in Verkehrskunde VKU belegen. Danach wird Dein Lernfahrausweis um zwölf Monate verlängert. Während dieser Zeit - zwölf Monate musst Du die praktische Prüfung absolvieren.

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